Erwägungsgrund 13 32008R0040
Entsprechend den internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft als Vertragspartei der CCAMLR, darunter die Verpflichtung, die von der CCAMLR-Kommission beschlossenen Maßnahmen anzuwenden, sollten die von letzterer festgelegten TAC für das Wirtschaftsjahr 2007/2008 und die entsprechenden Schonzeiten angewandt werden.