Erwägungsgrund 14 32006R1419
Da die in der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 festgeschriebenen Mechanismen für eine Anwendung der Wettbewerbsvorschriften auf sämtliche Sektoren geeignet sind, sollte der Anwendungsbereich der genannten Verordnung dahingehend geändert werden, dass er künftig auch Kabotage und Trampdienste einschließt.