Verordnung (EG) Nr. 1649/2006 der Kommission vom 8. November 2006 über die Anwendung des niedrigsten Erstattungssatzes bei der Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse aus dem Eier- und Geflügelbereich (kodifizierte Fassung)
Der niedrigste Erstattungssatz ergibt sich auch aus der Nichtfestsetzung einer Erstattung.
Erwägungsgrund 5 32006R1649
Erwägungsgrund 5 32006R1649Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen