Erwägungsgrund 1 32006R1744
Die Verordnung (EWG) Nr. 1054/73 der Kommission vom 18. April 1973 zur Durchführung der Beihilfegewährung für Seidenraupen ist mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert worden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich daher, die genannte Verordnung zu kodifizieren.