Erwägungsgrund 21 32006R1925
Wegen des besonderen Charakters von Lebensmitteln mit zugesetzten Vitaminen und Mineralstoffen sollten die für die Überwachung zuständigen Stellen zusätzlich zu den üblichen über weitere Mittel verfügen, die die effiziente Überwachung dieser Erzeugnisse erleichtern.