Erwägungsgrund 2 32006R2016
Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1907/85 der Kommission vom 10. Juli 1985 über das Verzeichnis der Rebsorten und Gebiete, von bzw. aus denen zur Schaumweinherstellung in der Gemeinschaft eingeführter Wein stammt, enthält Verweise auf Rumänien. Diese Verweise sind zu streichen.