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Die zusätzlichen Mittel der Agentur für die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen der Gemeinschaftsverfahren für Katastrophenschutzeinsätze, auch bei unfallbedingter Meeresverschmutzung, zur Verfügung gestellt werden, die durch die Entscheidung 2001/792/EG, Euratom des Rates festgelegt wurden.
Die Entscheidung 2001/792/EG, Euratom des Rates vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei…
Die Tätigkeiten der Agentur in diesem Bereich sollten die Küstenstaaten nicht von ihrer Verantwortung entbinden, angemessene Mechanismen zum Eingreifen bei…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 724/2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 wurden der Agentur als Reaktion auf die Unfälle, die sich in jüngster Zeit…
Diese Verordnung enthält die Regelung für den Finanzbeitrag der Gemeinschaft zum Haushalt der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für die…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit der Verordnung (EG) Nr. 2099/2002 des Europäischen Parlaments und des…
Das im Aktionsplan festgelegte Eingreifen der Agentur bei Ölverschmutzung umfasst Maßnahmen in den Bereichen der Information, der Zusammenarbeit und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.