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Um eine bessere Überwachung der Einfuhren im Rahmen des Subkontingents für die anderen Drittländer außer den Vereinigten Staaten und Kanada zu ermöglichen, darf im Einfuhrlizenzantrag und in der Einfuhrlizenz nur ein einziges Ursprungsland angegeben sein.
Um außerdem zu vermeiden, dass die bereits erteilten Lizenzen, die sich auf die Einfuhrkontingente „alle Länder“ beziehen und die Vereinigten Staaten von…
Lizenzanträge können nur in dem Mitgliedstaat gestellt werden, in dem der Lizenzantragsteller Einfuhrrechte im Rahmen des Kontingents gemäß Artikel 1 Absatz 1…
Lizenzanträge können nur in dem Mitgliedstaat gestellt werden, in dem der Antragsteller Einfuhrrechte im Rahmen des Kontingents beantragt und erhalten hat. Mit…
Einfuhrlizenzen werden nur für die in den jeweiligen Zollkontingenten festgesetzten Mengen und nur nach Stellung eines Antrags, dem eine gültige, für dasselbe…
Um für dieses Zollkontingent in Betracht zu kommen, sollten die Erzeugnisse ihren Ursprung in der Schweiz haben und den in Artikel 4 des Abkommens genannten…
Den Anträgen auf Erteilung einer Einfuhrlizenz für Einfuhren im Rahmen der in Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 3013/89 genannten landesspezifischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.