Erwägungsgrund 4 32006R0865
Die für Exemplare, die nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 als persönliche oder Haushaltsgegenstände verwendet werden, zu gewährenden Abweichungen erfordern die Festlegung von Bestimmungen, die eine Übereinstimmung mit Artikel VII Absatz 3 des Übereinkommens gewährleisten.