Erwägungsgrund 6 32006R0952
Über die Funktionsweise des in dieser Verordnung vorgesehenen Systems der Preisermittlung und -information wird Bericht erstattet, um einschlägige Verbesserungen sowie ein EDV-gestütztes Preismeldesystem vorzuschlagen. Bis diese Verbesserungen greifen, müssen 2006 und 2007 übergangsweise die von den Unternehmen ermittelten Preise den Kommissionsdienststellen zur Unterrichtung im Rahmen des Verwaltungsausschusses direkt gemeldet werden.