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Über die Funktionsweise des in dieser Verordnung vorgesehenen Systems der Preisermittlung und -information wird Bericht erstattet, um einschlägige Verbesserungen sowie ein EDV-gestütztes Preismeldesystem vorzuschlagen. Bis diese Verbesserungen greifen, müssen 2006 und 2007 übergangsweise die von den Unternehmen ermittelten Preise den Kommissionsdienststellen zur Unterrichtung im Rahmen des Verwaltungsausschusses direkt gemeldet werden.
Vor dem 1. Februar 2007 berichten die zuständigen Behörden der Kommission über die Gestaltung der gemäß Absatz 1 einzuführenden Vorkehrungen. Die Kommission…
Die Meldung der Zuckerpreise für das System zur Feststellung der Preise erfolgt im Rahmen eines traditionellen Systems mit vierteljährlichen Übermittlungen von…
Die Anwendung der Übergangsbestimmungen für die Übermittlung der Preisangaben an die Kommission gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 muss bis zum…
Innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten sollte die Kommission das Berichterstattungssystem…
Um die Transparenz zu verbessern und die Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, ist ein elektronisches System für den Informationsaustausch zwischen der…
Im Hinblick auf eine Modernisierung der Verwaltung des Systems ist die Übermittlung der von der Kommission angeforderten Angaben auf elektronischem Wege…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.