Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Meldung der Zuckerpreise für das System zur Feststellung der Preise erfolgt im Rahmen eines traditionellen Systems mit vierteljährlichen Übermittlungen von zugelassenen Marktteilnehmern an die Kommission. Es ist ein endgültiges EDV-gestütztes Preismeldesystem ausgearbeitet worden. Dieses System wird eine monatliche Preismeldung von zugelassenen Marktteilnehmern an den Mitgliedstaat, gefolgt durch die Übermittlung der nationalen Preisdurchschnitte von den Mitgliedstaaten an die Kommission, ermöglichen. Bestimmungen für das endgültige System sollten die Bestimmungen für das Übergangssystem ersetzen.
Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 ist ein Informationssystem für Zuckerpreise vorgesehen. Gemäß Artikel 17 der genannten Verordnung wird den…
Spätestens bis zum 20. Oktober 2006, 20. Januar 2007, 20. April 2007, 20. Juli 2007, 20. Oktober 2007, 20. Januar 2008 und 20. April 2008 übermitteln die gemäß…
Über die Funktionsweise des in dieser Verordnung vorgesehenen Systems der Preisermittlung und -information wird Bericht erstattet, um einschlägige…
Nach Artikel 15 wird folgender Artikel 15a eingefügt: Schlussbestimmungen zur Übermittlung der Preisangaben Jedes der Verpflichtung nach Artikel 13…
Bei Zucker für industrielle Zwecke sollte das in Übereinstimmung mit Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 eingerichtete Preisinformationssystem nur…
Um eine Veröffentlichung der Höhe der Preise gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 bei gleichzeitig vertraulicher Behandlung der Daten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.