Erwägungsgrund 1 32007R1243
Die Verringerung der administrativen Belastung der Unternehmen durch das bestehende Gemeinschaftsrecht ist ein wesentlicher Faktor zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und zur Erreichung der Lissabon-Ziele.
Die Verringerung der administrativen Belastung der Unternehmen durch das bestehende Gemeinschaftsrecht ist ein wesentlicher Faktor zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und zur Erreichung der Lissabon-Ziele.