Erwägungsgrund 2 32007R1243
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält von Lebensmittelunternehmern einzuhaltende spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Die Verordnung sieht vor, dass Lebensmittelunternehmer den einschlägigen Verpflichtungen in Anhang III der Verordnung nachkommen.