Erwägungsgrund 4 32007R1243
Die Erfahrung zeigt, dass diese Anforderung für Lebensmittelunternehmer in der kleinen Küstenfischerei im Sinne des Artikels 26 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds eine zusätzliche administrative Belastung bedeuten kann. Daher ist es angebracht, eine Befreiung von dieser Anforderung für solche Unternehmer vorzusehen.