Gesetze
Gesetz wird geladen …
In der Erklärung des Rates und der Kommission zu Regionen in äußerster Randlage, die sie gemeinsam auf der Ratstagung der Fischereiminister vom 27. Juli 2006 abgegeben haben , wird die Notwendigkeit geeigneter Maßnahmen zur Gewährleistung der nachhaltigen Entwicklung des Fischereisektors in diesen Regionen betont. Dabei ist den Besonderheiten der Fischereitätigkeiten in diesen Regionen Rechnung zu tragen. Außerdem sind die Maßnahmen unter Berücksichtigung der laufenden Studie über dieses Thema und der Bewertung des Zustands der Fischereiressourcen in den betreffenden Regionen durch den Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) zu erlassen.
Nach Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der…
Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 obliegt es dem Rat, unter Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und insbesondere des…
Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 obliegt es dem Rat, unter Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und insbesondere des…
Die Entwicklungspläne tragen zur nachhaltigen Entwicklung des Fischereisektors in den Regionen in äußerster Randlage bei. In diesem Rahmen sind die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.