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Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 2377/2002 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Unterabsatz 2 wird das Wort „Montag“ durch „Freitag“ ersetzt.
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 4 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 3 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.