Erwägungsgrund 4 32007R1456
Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 955/2005 ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen, die bei der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr für das Frachtpapier und den Nachweis für den Präferenzursprung gelten, im Protokoll Nr. 4 im Anhang des Beschlusses 2004/635/EG des Rates vom 21. April 2004 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits festgelegt sind.