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Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 969/2006 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Unterabsatz 2 wird das Wort „Montag“ durch „Freitag“ ersetzt;
Unterabsatz 3 wird gestrichen.
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.