Verordnung (EG) Nr. 1531/2007 des Rates vom 10. Dezember 2007 über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kasachstan
Beide Vertragsparteien möchten für 2008 und die darauf folgenden Jahre ein neues Abkommen schließen.
Erwägungsgrund 3 32007R1531Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen