Erwägungsgrund 14 32007R0168
Die Agentur sollte jährlich einen Bericht über die in ihren Aufgabenbereich fallenden Grundrechtsfragen vorlegen und darin auch Beispiele für vorbildliche Vorgehensweisen anführen. Außerdem sollte die Agentur themenspezifische Berichte über Aspekte erstellen, die für die Politik der Union von besonderer Bedeutung sind.