Erwägungsgrund 2 32007R0257
Mit der Verordnung (EG) Nr. 351/2004 der Kommission vom 26. Februar 2004 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Milch und Milcherzeugnisse wurden Erstattungen eingeführt, die seit dem 27. Februar 2004 für alle Milchprodukte nach Bestimmung differenziert werden.