Erwägungsgrund 6 32007R0257
In vielen Bestimmungsländern fehlen jedoch nach wie vor die zur Erstellung der vorgeschriebenen Dokumente erforderlichen Verfahren und Mittel. Um zu verhindern, dass die Ausfuhrerstattung Ausführern deswegen nicht gewährt wird, sollte die Übergangsregelung verlängert werden.