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Um der besonderen Lage der Inhaber von Kleinbetrieben Rechnung zu tragen, sollte bei Anwendung der fakultativen Modulation ein zusätzlicher Beihilfebetrag gewährt werden, wie dies auch bei der obligatorischen Modulation der Fall ist. Dieser zusätzliche Betrag sollte unter Einhaltung der von der Kommission festzusetzenden Obergrenzen dem Betrag entsprechen, der sich aus der Anwendung der fakultativen Modulation auf die ersten Direktzahlungen von 5 000 EUR ergibt.
Um die Nettobeträge schätzen zu können, die sich aus der Anwendung der fakultativen Modulation ergeben und Portugal als gemeinschaftliche Unterstützung für…
Die infolge der Anwendung von Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für einen Betriebsinhaber geltenden Modulationssätze, verringert um 5 Prozentpunkte,…
Zur Erleichterung der administrativen Abwicklung sollten die Regeln für die fakultative Modulation an die Regeln für die obligatorische Modulation gemäß Artikel…
Mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 sind neue erhöhte Prozentsätze für die obligatorische Modulation festgelegt worden. Gemäß Artikel 1 Absatz 5 der…
Die infolge der Anwendung der fakultativen Modulation frei werdenden Beträge sollten bei der Festsetzung der jährlichen Obergrenze für die aus dem Europäischen…
Einige Mitgliedstaaten haben besondere Schwierigkeiten bei der Finanzierung ihrer Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums nach der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.