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Hinsichtlich Mitgliedstaaten, in denen die fakultative Modulation bereits angewendet wird, sollte bei der in dieser Verordnung festgelegten neuen Regelung über die fakultative Modulation nach Möglichkeit nicht von der geltenden Regelung abgewichen werden, um unnötigen Verwaltungsaufwand und Eingriffe in die Durchführungsbestimmungen, die seit mehreren Jahren gelten und nach denen sich die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in der Praxis und bei ihren wirtschaftlichen Entscheidungen richten, zu vermeiden. Daher erscheint es angebracht, den Mitgliedstaaten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung die fakultative Modulation anwenden, das Recht einzuräumen, bestimmte seit langem eingeführte Elemente ihrer geltenden Regelung beizubehalten. Um sicherzustellen, dass die neue Regelung mit den Durchführungsbestimmungen der Betriebsprämienregelung in Einklang steht, sollten überdies die regional gestaffelten Sätze der fakultativen Modulation nur von den Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden können, die die Betriebsprämienregelung auf regionaler Ebene anwenden, wie dies in Artikel 58 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 vorgesehen ist.
Die Mitgliedstaaten, die die fakultative Modulation anzuwenden beabsichtigen, führen eine Bewertung der Auswirkungen der Anwendung der fakultativen Modulation…
Um fundierte Entscheidungen über die Anwendung der fakultativen Modulation treffen zu können, sollten die Mitgliedstaaten gründliche Bewertungen der…
Die infolge der Anwendung von Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für einen Betriebsinhaber geltenden Modulationssätze, verringert um 5 Prozentpunkte,…
Einige Mitgliedstaaten haben besondere Schwierigkeiten bei der Finanzierung ihrer Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums nach der Verordnung (EG) Nr.…
Zur Erleichterung der administrativen Abwicklung sollten die Regeln für die fakultative Modulation an die Regeln für die obligatorische Modulation gemäß Artikel…
Mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 sind neue erhöhte Prozentsätze für die obligatorische Modulation festgelegt worden. Gemäß Artikel 1 Absatz 5 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.