Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei der Verwendung der infolge der Anwendung der fakultativen Modulation frei werdenden Mittel dürfen die Obergrenzen des ELER-Beitrags gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 nicht zur Anwendung kommen. Abweichungen von der genannten Verordnung sollten daher vorgesehen werden. Die Bestimmungen zur Vorfinanzierung im Rahmen des ELER gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sollten bei diesen Mitteln nicht zur Anwendung kommen.
Abweichend von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 gilt für die Beteiligung des EFF an gemäß dieser spezifischen Maßnahme finanzierten Vorhaben eine…
Ausgaben für den derzeitigen Programmplanungszeitraum, die nach dem Endtermin der Förderfähigkeit der Ausgaben dieses Programmplanungszeitraums getätigt werden…
Zahlungen für die folgenden Maßnahmen können im neuen Programmplanungszeitraum nicht vom ELER übernommen werden:
Die infolge der Anwendung der fakultativen Modulation frei werdenden Beträge sollten bei der Festsetzung der jährlichen Obergrenze für die aus dem Europäischen…
Einige Mitgliedstaaten haben besondere Schwierigkeiten bei der Finanzierung ihrer Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums nach der Verordnung (EG) Nr.…
Um Doppelzahlungen mit den im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates vom 17. Dezember 2007 über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.