Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Da den Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Entscheidung eingeräumt werden soll, die Konzeption und die Umsetzung ihrer GAP-Strategiepläne auf regionaler Ebene innerhalb eines nationalen Rahmens teilweise zu delegieren, um die Koordinierung zwischen den Regionen bei der Bewältigung nationaler Herausforderungen zu erleichtern, sollten die GAP-Strategiepläne eine Beschreibung des Zusammenspiels zwischen nationalen und regionalen Interventionen enthalten.
Erwägungsgrund 103 32021R2115Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen