Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die örtliche Regierung Grönlands und die Regierung Dänemarks wurden zu den in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen konsultiert.
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 10 des Beschlusses eingesetzten Grönland-Ausschusses —
Die örtliche Regierung Grönlands, die Regierung Dänemarks und die Kommission fördern die Koordinierung und die Kohärenz zwischen den nach dieser Verordnung…
Gemäß dem Beschluss 2006/526/EG (nachstehend „Beschluss“ genannt) muss die Kommission in enger Abstimmung mit der örtlichen Regierung Grönlands und der…
Der Entwurf des PDNE ist Gegenstand eines Meinungsaustauschs zwischen der örtlichen Regierung Grönlands, der Regierung Dänemarks und der Kommission; dabei wird…
Die örtliche Regierung Grönlands gewährleistet, dass die im Rahmen dieses Beschlusses finanzierten Programme in geeigneter Weise bekannt gemacht werden, um die…
Unbeschadet der Zuständigkeit der Kommission für die Verwaltung der Finanzhilfe der Gemeinschaft ist in erster Linie die örtliche Regierung Grönlands für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.