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Das erste Tatbestandsmerkmal der Ausnahmeregelung nach Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 3 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 2991/94 betrifft den traditionellen Charakter einer Bezeichnung. Der traditionelle Charakter kann als anerkannt gelten, wenn die Bezeichnung vor dem 9. April 1997 mindestens während der Lebensdauer einer Generation verwendet worden ist. Die Ausnahmeregelung darf lediglich Erzeugnisse betreffen, deren Bezeichnungen tatsächlich zum Schutz gegen den Verlust ihres traditionellen Charakters verwendet werden.
Das zweite Tatbestandsmerkmal dieser Ausnahmeregelung betrifft die Verwendung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2991/94 genannten Bezeichnungen zur…
sichert zu, dass geeignete Vorkehrungen getroffen sind, einschließlich Etikettierung und eines speziellen Kennzeichens, das nicht mit der…
Ein geschützter traditioneller Begriff darf nur für ein Erzeugnis verwendet werden, das entsprechend der Begriffsbestimmung in Artikel 118u Absatz 1 hergestellt…
Damit die Tragweite der durch die Verordnung (EG) Nr. 2991/94 eingeführten Ausnahmeregelungen genau definiert werden kann, sollte ein vollständiges Verzeichnis…
Es sollten Ausnahmeregelungen von den allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften vorgesehen werden, sofern die Anwendung dieser Vorschriften zum Schutz der…
Diese Ausnahmen sollten sich auf die grundlegenden Anforderungen für die Zulassung einer Sorte und die formalen Anforderungen gemäß der Richtlinie 2003/91/EG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.