Art. 6 Abs. 1 32008R0744VERORDNUNG (EG) Nr. 744/2008 DES RATES vom 24. Juli 2008 zur Einführung einer spezifischen Maßnahme zur Förderung der Umstrukturierung der von der Wirtschaftskrise betroffenen Fischereiflotten der Europäischen Gemeinschaft
Der EFF kann zusätzlich zu den Maßnahmen gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 zur Finanzierung von Beihilfemaßnahmen für die vorübergehende…
Art. 15 Abs. 3 32008R0744VERORDNUNG (EG) Nr. 744/2008 DES RATES vom 24. Juli 2008 zur Einführung einer spezifischen Maßnahme zur Förderung der Umstrukturierung der von der Wirtschaftskrise betroffenen Fischereiflotten der Europäischen Gemeinschaft
Der Gesamtbetrag der öffentlichen Beihilfe je Mitgliedstaat zu den Maßnahmen gemäß Absatz 1 darf die höhere der folgenden beiden Schwellen nicht überschreiten:…
Art. 13 Buchst. e 32021R1139VERORDNUNG (EU) 2021/1139 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004
die vorübergehende oder dauerhafte Einstellung von Fangtätigkeiten, sofern in den Artikeln 20 und 21 nichts anderes vorgesehen ist;
Art. 17 32016R1139VERORDNUNG (EU) 2016/1139 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2016 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates
Maßnahmen zur vorübergehenden Einstellung der Fischereitätigkeit, die zur Erreichung der Ziele des Plans erlassen wurden, gelten als vorübergehende Einstellung…
Art. 21 Abs. 1 32021R1139VERORDNUNG (EU) 2021/1139 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004
Abweichend von Artikel 13 Buchstabe e kann aus dem EMFAF ein Ausgleich für die vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit unterstützt werden. Die…