Erwägungsgrund 4 32007R0498
Für die in Artikel 25 Absatz 4 der Grundverordnung vorgesehene Möglichkeit betreffend die von einer Gruppe von Fischereifahrzeugen erreichte Verringerung der Motorleistung sollten die Bedingungen festgelegt werden.
Für die in Artikel 25 Absatz 4 der Grundverordnung vorgesehene Möglichkeit betreffend die von einer Gruppe von Fischereifahrzeugen erreichte Verringerung der Motorleistung sollten die Bedingungen festgelegt werden.