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In dem Internen Abkommen wird der Gesamtbetrag der Gemeinschaftshilfe für die Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (nachfolgend „AKP-Staaten“genannt) (außer für die Republik Südafrika) und die überseeischen Länder und Gebiete (nachstehend „ÜLG“ genannt) für den Sechsjahreszeitraum 2008-2013 auf 22 682 Mio. EUR aus dem durch Beiträge der Mitgliedstaaten finanzierten 10. EEF festgesetzt. Von dem durch das Interne Abkommen festgesetzten Betrag für den 10. EEF sollten — wie in dem mehrjährigen Finanzrahmen 2008-2013 in Anhang Ib des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens vorgesehen — 21 966 Mio. EUR den AKP-Staaten zugewiesen werden, 286 Mio. EUR sollten für die ÜLG bereitgestellt werden, und 430 Mio. EUR sollten der Kommission für Unterstützungsausgaben zugewiesen werden, die mit der Programmierung und Durchführung des EEF durch die Kommission verbunden sind.
Die Kommission setzt die Mehrjahresrichtbeträge der den einzelnen AKP-Staaten und -Regionen und für die Intra-AKP-Zusammenarbeit zugewiesenen Mittel anhand der…
Die Modalitäten für die Zahlung der Beiträge der Mitgliedstaaten zu dem mit dem Internen Abkommen eingerichteten 10. Europäischen Entwicklungsfonds (nachstehend…
Um die Kohärenz und Wirksamkeit der Unionshilfe zu gewährleisten, kann die Kommission beschließen, dass andere Entwicklungsländer als AKP-Staaten sowie…
Mittel des EEF werden nach AKP-Staaten oder ÜLG und nach den Hauptinstrumenten der Zusammenarbeit sachlich gegliedert. In Bezug auf die AKP-Staaten sind diese…
Die geografische Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten und -Regionen im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) stützt sich auf die Ziele, Grundprinzipien…
Die Durchführung der im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens bereitgestellten und von der Kommission und der EIB verwalteten Hilfe für die AKP-Staaten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.