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Die Zuweisung aus dem 10. EEF an die ÜLG wird durch den Beschluss 2001/822/EG des Rates vom 27. November 2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft und deren Durchführungsverordnung (EG) Nr. 2304/2002 der Kommission sowie deren spätere aktualisierte Fassungen geregelt.
Die Ausgaben für Verpflichtungen im Zusammenhang mit Ausgleichszulagen in den benachteiligten Gebieten der neuen Mitgliedstaaten für die Jahre 2007 und 2008…
Ergänzungen zu Direktzahlungen gemäß Artikel 33h der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999;
Diese Verordnung sollte mit den im Beschluss 2001/822/EG des Rates vom 27. November 2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der…
Die Modalitäten für die Zahlung der Beiträge der Mitgliedstaaten zu dem mit dem Internen Abkommen eingerichteten 10. Europäischen Entwicklungsfonds (nachstehend…
Bezüglich der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1923/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates für bestimmte von den…
Die Vorschriften, die von den Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen mit Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen zu befolgen sind, sind in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.