Erwägungsgrund 13 32007R0715
Um sicherzustellen, dass Emissionen von ultrafeinen Partikeln (PM 0,1 µm und weniger) kontrolliert werden, sollte die Kommission so bald wie möglich und spätestens mit Inkrafttreten der Stufe Euro 6 zusätzlich zur derzeit festgelegten Partikelmasse eine Partikelzahl festlegen. Die Partikelzahl sollte auf den Ergebnissen des Programms der UN/ECE zur Partikelmessung (PMP) basieren und mit den bestehenden anspruchsvollen Umweltschutzzielen in Einklang stehen.