Erwägungsgrund 20 32007R0715
Da sich die Vorschriften für Fahrzeug-Emissionen und Kraftstoffverbrauch in mehr als 35 Jahren entwickelt haben und sich mittlerweile auf über 24 Richtlinien verteilen, empfiehlt es sich, diese Richtlinien durch eine neue Verordnung und eine Reihe von Durchführungsmaßnahmen zu ersetzen. Eine Verordnung wird sicherstellen, dass die ausführlichen technischen Vorschriften für Hersteller, Genehmigungsbehörden und technische Dienste unmittelbar verbindlich sind und sehr viel schneller und leichter angepasst werden können. Die Richtlinien 70/220/EWG, 72/306/EWG, 74/290/EWG, 80/1268/EWG 83/351/EWG, 88/76/EWG, 88/436/EWG, 89/458/EWG, 91/441/EWG, 93/59/EWG, 94/12/EG, 96/69/EG, 98/69/EG, 2001/1/EG, 2001/100/EG und 2004/3/EG sollten deshalb aufgehoben werden. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften aufheben, die sie zur Umsetzung der aufzuhebenden Richtlinien erlassen haben.