Erwägungsgrund 9 32007R0715
Spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung sollte die Kommission das Funktionieren des Systems des Zugangs zu allen Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge überprüfen, um zu beurteilen, ob es zweckmäßig wäre, sämtliche Vorschriften über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge in einer überarbeiteten Rahmenrichtlinie über die Typgenehmigung zusammenzufassen. Falls die Vorschriften über den Zugang zu allen Informationen für Fahrzeuge in diese Richtlinie aufgenommen werden, sollten die entsprechenden Bestimmungen der vorliegenden Verordnung aufgehoben werden, sofern die bestehenden Rechte auf Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformation gewahrt bleiben.