Art. 40 Abs. 2 32014R0223VERORDNUNG (EU) Nr. 223/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2014 zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
Unbeschadet des Artikels 21 darf der in Form von Zwischen- und Restzahlungen geleistete Beitrag aus dem Fonds nicht höher sein als der im Beschluss der…
Art. 9 Abs. 3 32021R1755VERORDNUNG (EU) 2021/1755 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2021 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit
Die Kommission zahlt die Tranche der Vorfinanzierung für 2021 innerhalb von 30 Tagen nach Erlass des Durchführungsrechtsakts gemäß Absatz 1 des vorliegenden…
Art. 36 Abs. 2 32006R1737VERORDNUNG (EG) Nr. 1737/2006 DER KOMMISSION vom 7. November 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft
Erstattungsfähige Ausgaben, die den Bestimmungen von Abschnitt 1 dieses Kapitels entsprechen und in der jährlichen Erklärung ausgewiesen wurden, werden von der…
Art. 15 Nr. 3 32024R0795VERORDNUNG (EU) 2024/795 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG und der Verordnungen (EU) 2021/1058, (EU) 2021/1056, (EU) 2021/1057, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) 2021/1060, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/241
In Artikel 45 wird der folgende Absatz angefügt: Die von der Kommission 2025 als Zwischenzahlungen erstatteten Beträge belaufen sich auf höchstens 1 % der…