Erwägungsgrund 9 32021R1755
Angesichts der Bedeutung der Bewältigung des Klimawandels gemäß den Zusagen der Union zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung sollen die Unionsfonds und -programme dazu beitragen, Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in alle Politikbereiche einzubeziehen und das allgemeine Ziel zu erreichen, 30 % der Ausgaben aus dem Unionshaushalt für die Unterstützung von Klimaschutzzielen einzusetzen. Die Reserve soll entsprechend den spezifischen Bedürfnissen und Prioritäten der einzelnen Mitgliedstaaten auch zu Klimaschutzzielen beitragen. Die Kommission sollte den Beitrag zum Klimaschutz auf der Grundlage der Informationen bewerten, die im Abschlussbericht über die Inanspruchnahme der Reserve enthalten sind.