Erwägungsgrund 15 32024R0795
Die Kommission sollte die Umsetzung der Ziele der STEP überwachen, um die Fortschritte bei der Verwirklichung der politischen Ziele der Union nachzuverfolgen. Diese Überwachung sollte gezielt und in einem angemessenen Verhältnis zu den im Rahmen der STEP durchgeführten Tätigkeiten erfolgen, damit keine Überregulierung stattfindet und insbesondere den Begünstigten der Finanzierung kein Verwaltungsaufwand entsteht. Im Interesse der Rechenschaftspflicht gegenüber den Unionsbürgern sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich über die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele der STEP im Rahmen der jeweiligen Programme, über die nach Programm aufgeschlüsselten STEP-Gesamtausgaben und über die STEP-Leistung auf der Grundlage der in diesen Programmen vorgesehenen Leistungsindikatoren Bericht erstatten. Es sollten – sofern verfügbar – Informationen über den qualitativen und quantitativen Beitrag der STEP zu grenzübergreifenden Projekten und zu Projekten pro Mitgliedstaat vorgelegt werden.