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Die für die Beifangquoten von echten Rochen geltenden Bedingungen sollten auf Mengen von über 200 kg dieser Arten beschränkt werden.
(1) Begrenzungsregeln für Beifänge je SSRU innerhalb der Gesamtbeifanggrenzen je Untergebiet: Echte Rochen: 5 % der Fanggrenze für Dissostichus spp. oder, wenn…
(1) Beifangquote. Diese Arten dürfen nicht mehr als 5 % (Lebendgewicht) des Gesamtfangs an Bord ausmachen.
(2) Beifangquote. Diese Arten dürfen nicht mehr als 25 % (Lebendgewicht) des Gesamtfangs an Bord ausmachen. Dies gilt nur für Schiffe von mehr als 15 m Länge…
(2) Einschließlich 152 t Rochen und 152 t Macrorus spp. als Beifang. Besondere Bedingungen: Innerhalb der oben genannten Quoten dürfen in den nachstehenden…
(1) Beifangquote. Diese Arten dürfen nicht mehr als 5 % (Lebendgewicht) des Gesamtfangs an Bord ausmachen.
Für alle Fischereifahrzeuge, die gezielt oder nicht gezielt Roten Thun fischen, sind Beifänge von höchstens 8 % Rotem Thun mit einem Gewicht zwischen 10 und 30…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.