Erwägungsgrund 10 32007R0862
Soweit möglich wurden die für die Zwecke dieser Verordnung verwendeten Definitionen aus den Empfehlungen der Vereinten Nationen bezüglich der Statistiken über die internationale Wanderung, den Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Volks- und Wohnungszählung in der Region Europa oder dem EG-Recht übernommen und sollten nach den entsprechenden Verfahren aktualisiert werden.