Erwägungsgrund 4 32007R0862
Das Europäische Parlament vertrat in seiner Entschließung vom 6. November 2003 zu der vorstehend genannten Mitteilung der Kommission die Auffassung, dass Rechtsvorschriften erforderlich sind, um die Erstellung der umfassenden Statistiken sicherzustellen, die für die Entwicklung einer gerechten und wirksamen gemeinschaftlichen Migrationspolitik benötigt werden. In der Entschließung wird das Vorhaben der Kommission, Rechtsvorschriften über Wanderungs- und Asylstatistiken vorzuschlagen, unterstützt.