Erwägungsgrund 8 32007R0862
Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass in der gesamten Europäischen Union Informationen zur Überwachung der Entwicklung und Umsetzung der Rechtsvorschriften und Politiken der Gemeinschaft zur Verfügung stehen. Im Allgemeinen ist mit der derzeitigen Praxis die regelmäßige, rechtzeitige und zügige Lieferung und Verbreitung harmonisierter Daten in einheitlicher Weise nicht hinreichend gewährleistet.