Erwägungsgrund 1 32007R0088
Die Verordnung (EWG) Nr. 2723/87 der Kommission vom 10. September 1987 über besondere Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen für in Form von Teigwaren ausgeführtes Getreide der Unterpositionen 19021100 und 190219 der Kombinierten Nomenklatur ist mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert worden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich daher, die genannte Verordnung zu kodifizieren.