Erwägungsgrund 5 32007R0088
Infolgedessen sollten Durchführungsvorschriften für die Erstattungsregelung erlassen werden, um die administrativen Kontrollförmlichkeiten nicht unnötig zu erschweren. Dazu sollte von bestimmten, in der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 festgelegten Modalitäten abgewichen werden.