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Bestehen Zweifel, ob eine Genehmigung bzw. die Zweit- oder Ersatzausfertigung einer Genehmigung anerkannt werden kann, können die zuständigen Behörden bei der Genehmigungsstelle des betreffenden Partnerlandes weitere Informationen einholen. Dabei kann zusammen mit dem Informationsersuchen eine Kopie der in Frage stehenden Genehmigung bzw. der betreffenden Zweit- oder Ersatzausfertigung übermittelt werden.
Die Mitgliedstaaten ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihre Genehmigungsverfahren sicher sind und dass die Echtheit der…
Bestehen Zweifel an der Gültigkeit einer Genehmigung, so können die zuständigen Stellen die Genehmigungsstellen gemäß dem Partnerschaftsabkommen mit dem…
Ein Mitgliedstaat kann von anderen Mitgliedstaaten gemäß der vorliegenden Verordnung erteilte Genehmigungen anerkennen.
Die Vollzugsbehörde überprüft gegebenenfalls im Einvernehmen mit der Vollzugsbehörde eines anderen Mitgliedstaats, ob vorgelegte Belege gültig sind.
Haben die Behörden eines Mitgliedstaats, in dem eine öffentliche Urkunde oder eine beglaubigte Kopie davon vorgelegt wird, berechtigte Zweifel an der Echtheit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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