Erwägungsgrund 8 32008R1024
Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten haben sich im Rahmen der Agenda von Lissabon dazu verpflichtet, die Wettbewerbsfähigkeit der in Europa tätigen Unternehmen zu verbessern. Nach dem Beschluss 2004/387/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die interoperable Erbringung europaweiter elektronischer Behördendienste (eGovernment-Dienste) für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger (IDABC) müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten effiziente, wirksame und interoperable Informations- und Kommunikationssysteme für den Informationsaustausch zwischen den öffentlichen Verwaltungen und den Bürgern der Europäischen Union bereitstellen.