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Die Kommission (Eurostat) legt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem Atomenergiesektor in der Europäischen Union eine Reihe von jährlichen Atomenergie-Statistiken fest, die ab 2009 zusammengetragen und gegebenenfalls unter Wahrung der Vertraulichkeit veröffentlicht werden, wobei dieses Jahr als der erste Berichtszeitraum gilt, die doppelte Erhebung von Daten zu vermeiden ist und die Produktionskosten gering sowie die Meldebelastung angemessen zu halten sind. Diese Zusammenstellung der jährlichen Atomenergie-Statistiken wird nach dem in Artikel 11 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle festgelegt und kann nach demselben Verfahren geändert werden.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission vor dem 1. Juli jeden Jahres anhand des von der Kommission (Generaldirektion Eurostat) bereitgestellten…
Unbeschadet des Artikels 5 des Protokolls Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank koordiniert die…
Die Kommission (Eurostat) stellt eine jährliche Energiestatistik bis zum 31. Januar des zweiten auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres zur Verfügung.
Die von den Mitgliedstaaten übermittelten Statistiken sowie eine entsprechende Analyse werden vierteljährlich auf der Internetseite der Kommission (Eurostat)…
Zur Verbesserung der Qualität der Statistiken über erneuerbare Energieträger und den Endverbrauch an Energie sorgt die Kommission (Eurostat) in Zusammenarbeit…
Die Mitgliedstaaten treffen in technischer Zusammenarbeit mit der Kommission alle geeigneten Maßnahmen für die Einholung von statistischen Jahresdaten zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.