Erwägungsgrund 2 32008R1252
Die Entscheidung 2003/858/EG der Kommission vom 21. November 2003 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von zu Zuchtzwecken bestimmten lebenden Fischen, ihren Eiern und Gameten und von zum Verzehr bestimmten lebenden Zuchtfischen und ihren Erzeugnissen enthält eine Liste der Gebiete, aus denen die Einfuhr bestimmter Arten lebender Fische, ihrer Eier und Gameten in die Gemeinschaft zugelassen ist.