Erwägungsgrund 8 32008R1252
Malaysia ist in dieser Liste als Drittland aufgeführt, aus dem Fische der Familie der Cyprinidae sowie Fischarten, die für das epizootische ulzerative Syndrom gemäß Anhang IV Teil II der Richtlinie 2006/88/EG empfänglich und für geschlossene Einrichtungen für Ziertiere bestimmt sind, in die Gemeinschaft eingeführt werden dürfen. Die Verordnung (EG) Nr. 1251/2008 soll ab dem 1. Januar 2009 gelten.